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Das eidgenössische Energiegesetz verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen. Wir begleiten den Kanton Luzern inhaltlich und prozessual beim Umsetzen dieser herausfordernden Aufgabe und unterstützen die Teilrevision des kantonalen Richtplans. Damit kann der Kanton Luzern schrittweise den Umbau des Energiesystems vornehmen, auch beim Bau von Windenergieanlagen.

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Unsere Leistungen

  • Vertiefen und Abklären auf fachlicher und raumplanungsrechtlicher Ebene basierend auf den vorhandenen Grundlagen und der aktuellen Rechtsprechung
  • Inhaltliches Erarbeiten des Richtplankapitels inklusive Erstellen des Erläuterungsberichts gemäss Art. 47 RPV
  • Verfassen der notwendigen Beschlussentwürfe und des Mitwirkungsbericht
  • Unterstützen im gesamten Erarbeitungs- und Genehmigungsprozess
  • Begleiten des Gesamtprozesses wie Zeitplanung, Sitzungswesen, inklusive Veranstaltungen und Qualitätssicherung